Die Unterrichtsinhalte und die Kompetenzen, die im Unterricht angestrebt werden sollen, sind für alle Gymnasien in NRW landesweit in fachbezogenen Kernlehrplänen vorgegeben. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen der Kernlehrpläne in ihren eigenen schulinternen Lehrplänen, die die besondere Situation der Schule, ihrer Schüler und ihres Umfeldes berücksichtigen: